Mehrwegangebotspflicht (§ 33 Verpackungsgesetz)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht (§ 33 Verpackungsgesetz).

Eure Speisen oder Getränke müssen somit in Mehrwegbehältern ausgegeben werden. Bitte haltet eure eigenen Behälter oder euer eigenes Geschirr bereit. Alle Infos dazu findet ihr in der Anmeldung oder hier in unseren Richtlinien für Mehrweg: 

Mehrwegrichtlinien

Kontakt

FWTM GmbH & Co.KG,
Messe Freiburg

E-Mail streetfood@fwtm.de